Schutzkonzept Leichtathletik-Wettkämpfe: Update verfügbar
            
            
                
                        
                             
                            30.07.2020
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Was ist neu?
- Ab 1. August (bis einschließlich 31. Oktober 2020) sind Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauern zulässig. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Bei der Bemessung der maximalen Teilnehmerzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainer*innen, Betreuer*innen, Kampfrichter*innen sowie weiteres Funktionspersonal außer Betracht.
- Die bisherige Empfehlung Wettkämpfe erst ab der Altersklasse Jugend U16 anzubieten wurde entfernt.
- Die Frist zur kurzfristigen Beantragung von stadionnahen Veranstaltungen wurde bis zum 30. September verlängert.
- Die maximal zulässigen Teilnehmerzahlen wurden angepasst: Bei technischen Wettbewerben auf 15 Teilnehmer*innen, Wettbewerbe über 1.000m und 1.500m sind mit maximal zwölf Athlet*innen pro Lauf und Wettbewerbe ab 2.000m mit maximal 15 Athlet*innen pro Lauf zulässig.
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
>> Zum Schutzkonzept Wettkämpfe der Leichtathletik Baden-Württemberg (gültig ab 1. August 2020)
>> Zur Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 1. Juli 2020)
 
                             
                                         
                                         
            