Schutzkonzept Leichtathletik-Training: Update verfügbar
            
            
                
                        
                             
                            29.06.2020
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
- Trainingsformen, die üblicherweise die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter nicht ermöglichen, sind in festen Gruppen wieder möglich.
- Die maximal mögliche Gruppengröße beträgt 20 Personen.
- Beim Sprinttraining können wieder alle Bahnen genutzt werden.
- Lauftraining kann wieder in festen Gruppen von maximal 20 Personen durchgeführt werden.
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
>> Zur Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 1. Juli 2020)
 
                             
                                         
                                         
            